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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2006 - L 4 RA 49/04   

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https://dejure.org/2006,29910
LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2006 - L 4 RA 49/04 (https://dejure.org/2006,29910)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.07.2006 - L 4 RA 49/04 (https://dejure.org/2006,29910)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - L 4 RA 49/04 (https://dejure.org/2006,29910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung von Zeiten als Zeiten der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech); Tatbestände von gleichgestellten Pflichtbeitragszeiten (§ 5 Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)) im Sinne des Sechsten Buches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 4/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2006 - L 4 RA 49/04
    Aus welchen Gründen vor dem 30. Juni 1990 eine der drei Voraussetzungen entfallen ist, ist unerheblich (vgl. hierzu auch: Urteile des Senats vom 29. Juli 2004, B 4 RA 4/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, und B 4 RA 12/04 R; ferner Urteil vom 8. Juni 2004, B 4 RA 56/03 R).

    Art. 3 Abs. 1 und 3 Grundgesetz gebietet nicht, von jenen zu sekundärem Bundesrecht gewordenen Regelungen der Versorgungssysteme sowie den historischen Fakten, aus denen sich etwa Ungleichheiten ergeben, abzusehen und sie "rückwirkend" zu Lasten der heutigen Beitrags- und Steuerzahler auszugleichen (st. Rspr. des BSG, vgl. stellvertretend: Urteil vom 29. Juli 2004, B 4 RA 4/04 R, m.w.N, zur Veröffentlichung vorgesehen, vgl. hierzu auch entsprechend: BVerfG, Beschluss vom 4. August 2004, 1 BvR 1557/01, NVwZ 2005, 81).".

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2006 - L 4 RA 49/04
    Diese Beurteilung hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen in seinem Nichtannahmebeschluss vom 26. Oktober 2005 (1 BvR 1921/04 u.a.) bestätigt und die Stichtagsregelung für verfassungsgemäß erklärt.
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2006 - L 4 RA 49/04
    Art. 3 Abs. 1 und 3 Grundgesetz gebietet nicht, von jenen zu sekundärem Bundesrecht gewordenen Regelungen der Versorgungssysteme sowie den historischen Fakten, aus denen sich etwa Ungleichheiten ergeben, abzusehen und sie "rückwirkend" zu Lasten der heutigen Beitrags- und Steuerzahler auszugleichen (st. Rspr. des BSG, vgl. stellvertretend: Urteil vom 29. Juli 2004, B 4 RA 4/04 R, m.w.N, zur Veröffentlichung vorgesehen, vgl. hierzu auch entsprechend: BVerfG, Beschluss vom 4. August 2004, 1 BvR 1557/01, NVwZ 2005, 81).".
  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 56/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2006 - L 4 RA 49/04
    Aus welchen Gründen vor dem 30. Juni 1990 eine der drei Voraussetzungen entfallen ist, ist unerheblich (vgl. hierzu auch: Urteile des Senats vom 29. Juli 2004, B 4 RA 4/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, und B 4 RA 12/04 R; ferner Urteil vom 8. Juni 2004, B 4 RA 56/03 R).
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 12/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2006 - L 4 RA 49/04
    Aus welchen Gründen vor dem 30. Juni 1990 eine der drei Voraussetzungen entfallen ist, ist unerheblich (vgl. hierzu auch: Urteile des Senats vom 29. Juli 2004, B 4 RA 4/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, und B 4 RA 12/04 R; ferner Urteil vom 8. Juni 2004, B 4 RA 56/03 R).
  • BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2006 - L 4 RA 49/04
    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 10. Februar 2005 - B 4 RA 48/04 R - (zitiert nach juris) die vom Sozialgericht Berlin insoweit zugrunde gelegten Anforderungen nochmals bestätigt und wie folgt ausgeführt:.
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